MietNebenkosten

Formelles zu Mieten, Nebenkosten, Stellplätzen sowie benötigten Unterlagen/Angaben zur Vermietung


Komfortmiete

Die Kaltmiete einer Wohnung. Zusätzlich fallen die Heizungs-, Betriebs-, Nebenkosten (lt. § 2 Nr. 1-16 BetrKV) sowie die Stromabrechnung/Fernsehversorgung des jeweiligen Versorgers an. In der Komfortmiete ist bereit ein KFZ Stellplatz, ein Kellerraum/Abteil, sowie eine gemeinsame Internet Grundanbindung über den 400MBit Hausanschluß enthalten.
Ein eigener Telefon/Internetanschluß kann jederzeit beim Netzbetreiber (Telekom) auf eigene Kosten beantragt werden.
Die Basis-Fernsehversorgung erfolgt über die separate Satelliten-Emfangsanlage jedes Hauses.

Nebenkosten/Betriebskosten

Zu den sonstigen Betriebskosten im Sinne des § 1 BetrKV, die von § 2 Nr. 1-16 BetrKV nicht erfasst sind, gehören:
  • Dachrinnen/Dachabdeckungsreinigung und -beheizung
  • Wartung von Blitzschutzanlagen/Steigeleitungen
  • Wartung der Be- und Entlüftungsanlagen
  • Inspektion Trockenleitungen
  • Reinigung von Sickerschächten, Leerung und Wartung der Sickergruben/Abwasserkanälen 
  • Spielsandaustausch (wenn vorhanden)
  • Wartung der Entrauchungsanlagen / Rauchabzugsanlagen
  • Wartung der Feuerlöscher/-anlagen 
  • Kosten der Brandmeldeanlage und der Rauchwarnmelder 
(z.B. Wartung, Stromkosten, Miete)
  • Kosten der Aufzugsanlage (z.B. Stromverbrauch, Wartungsvertrag, TÜV-Prüfungen)
  • Kosten der Notrufanlage im Aufzug (z.B. Miete)
  • Wartung der Elektroinstallationen
  • Wach- und Gebäudeschutz (wenn vorhanden)
  • Reinigung der Feuerstätten
  • Kosten der Trinkwasserverordnung (jährliche Prüfung der Anlage)
  • Kosten von Sauna (wenn vorhanden)
  • Kosten der Prüfung elektrischer Anlagen 
(DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100), sog. E-Check

Stellplätze (KFZ)

Benötigen Sie einen zusätzlichen KFZ-Stellplatz, so kann dieser hinzugemietet werden.

Renovierungskosten/Schönheitsrenovierung vor Einzug 

Beim Bezug der Wohnung übernimmt der Mieter den fachmännischen Anstrich der Wohnung auf eigene Kosten.
Alternativ kann der Anstrich vor Bezug mit Zahlung einer Renovierungs/Anstrichpauschale (aus separater Renovierungskostenvereinbarung, abhängig von der Wohnungsgröße) durch den Vermieter bzw. in dessen Auftrag durchgeführt werden. Beim Auszug des Mieters sind keine Renovierungs/Anstricharbeiten notwendig. 

Allgemeine Hinweise zur Betrags-und Kostenermittlung

Bei allen Mieten und Neben/Betriebskosten sind bereits die Besonderheiten jeder Wohnung im Bezug auf Lage, Ausstattung und weitere Besonderheiten (Garten/Balkon/Terrasse/Kellerräume etc.) entsprechend anteilig berücksichtigt.
Die Verbrauchswerte werden immer aktuell elektronisch ermittelt und stehen jedem Mieter in seinem persönlichen, geschützten Bereich dieser Webseite zur Verfügung. Hierdurch ist es jedem Mieter möglich, sich einen Überblick über die zu erwartenden Kosten zu verschaffen, bzw. auch unnötige Verbraucher in der Wohnung zu ermitteln. Jeder Mieter erhält individuelle passwortgeschützten Zugangsdaten zu seinem Wohnungsbereich. In diesem Bereich sind auch alle Pläne, technische Dokumentation zur Wohnung hinterlegt.

Benötigte Unterlagen für Vermietung

Nach der ersten Kontaktaufnahme benötigen wir für Ihre Mietanfrage nachstehende Unterlagen (als Scan/Foto) zur weiteren Bearbeitung:
  • Personalausweis
  • Einkommensnachweise
  • Schufa-Auskunft
  • Vormieterbestätigung
Das Mieter-Selbstauskunft Online-Formular finden Sie unter : https://www.wohnen-am-campus.online/selbstauskunft

Zusätzliche Hinweise zum Mietvertrag

Als Mietsicherheit ist vor/zum Einzug eine Mietkaution in Höhe von 3 Monatsmieten (ohne Nebenkosten) zahlbar. Dem Mietvertrag ist eine Staffelmiete zugrunde gelegt, in der für die Folgejahre geringe jährliche Mieterhöhungen vereinbart werden. Diese ist jedoch niedriger als die sonst üblichen (Lebenhaltungskosten)Indexmieten. Weitere Mietererhöhungen sind dadurch ausgeschlossen. 

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