Die Kaltmiete einer Wohnung. Zusätzlich fallen die Heizungs-, Betriebs-, Nebenkosten (lt. § 2 Nr. 1-16 BetrKV) sowie die Stromabrechnung/Fernsehversorgung des jeweiligen Versorgers an. In der Komfortmiete ist bereit ein KFZ Stellplatz, ein Kellerraum/Abteil, sowie eine gemeinsame Internet Grundanbindung über den 400MBit Hausanschluß enthalten.
Ein eigener Telefon/Internetanschluß kann jederzeit beim Netzbetreiber (Telekom) auf eigene Kosten beantragt werden.
Die Basis-Fernsehversorgung erfolgt über die separate Satelliten-Emfangsanlage jedes Hauses.